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   BFH, 14.01.2000 - V B 67/99   

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https://dejure.org/2000,7817
BFH, 14.01.2000 - V B 67/99 (https://dejure.org/2000,7817)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2000 - V B 67/99 (https://dejure.org/2000,7817)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - V B 67/99 (https://dejure.org/2000,7817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 956
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.07.1996 - VIII B 22/96
    Auszug aus BFH, 14.01.2000 - V B 67/99
    Es ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren, gleichgültig, ob diese Ansichten formelles oder materielles oder --wie hier-- Kostenrecht betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369; vom 23. Juli 1996 VIII B 22/96, BFH/NV 1997, 126, m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung können diese jedoch nur dann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn sie auf eine unsachliche Einstellung des Richters gegen die ablehnende Partei oder auf Willkür schließen lassen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 126, m.w.N.; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 51 Rz. 40, m.w.N.).

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus BFH, 14.01.2000 - V B 67/99
    Ist --wie im Streitfall-- die Kostenrechnung bereits dem Kostenschuldner zugegangen, stellt der Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 GKG eine Erinnerung nach § 5 GKG gegen den Kostenansatz dar (ständige Rechtsprechung; z.B. Beschlüsse des BFH vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692; vom 9. April 1987 III E 1/87, BFH/NV 1987, 665, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1996 - I B 100/94

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 14.01.2000 - V B 67/99
    Es ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren, gleichgültig, ob diese Ansichten formelles oder materielles oder --wie hier-- Kostenrecht betreffen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1996 I B 100/94, BFH/NV 1997, 369; vom 23. Juli 1996 VIII B 22/96, BFH/NV 1997, 126, m.w.N.).
  • BFH, 09.04.1987 - III E 1/87

    Voraussetzungen einer Steuerminderung

    Auszug aus BFH, 14.01.2000 - V B 67/99
    Ist --wie im Streitfall-- die Kostenrechnung bereits dem Kostenschuldner zugegangen, stellt der Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 8 GKG eine Erinnerung nach § 5 GKG gegen den Kostenansatz dar (ständige Rechtsprechung; z.B. Beschlüsse des BFH vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692; vom 9. April 1987 III E 1/87, BFH/NV 1987, 665, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.12.1992 - X B 65/92

    Gesuche auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 14.01.2000 - V B 67/99
    Das Ablehnungsverfahren dient jedoch nicht dazu, die vom Gesetz in § 128 Abs. 4 Satz 1 FGO für unzulässig erklärte rechtliche Überprüfung in Kostensachen in einem Beschwerdeverfahren durch Anbringung eines Ablehnungsgesuches und die gegen dessen Ablehnung eröffnete Beschwerde durchzusetzen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • BFH, 30.01.2008 - V B 57/07

    Richterablehnung wegen Befangenheit - Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684, und vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, je m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können die Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

  • BFH, 22.11.2007 - II S 11/07

    Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers wegen fehlerhafter Kollegialentscheidung -

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684, und vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, je m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ihn ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708; in BFH/NV 1994, 637; in BFH/NV 1997, 684, und in BFH/NV 2000, 956).

  • BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684; vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 684; in BFH/NV 2000, 956).

  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

    a) Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 20. März 2007 2 BvR 1730/06, n.v., unter VI.1.e der Gründe; BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 7 K 215/06

    Erbteilspfändung des FA: Behauptung des Ausscheidens des Vollstreckungsschuldners

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. März 1997 I B 117/96, BFH/NV 1997, 684; vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956, m.w.N.).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können eine Besorgnis der Befangenheit ausnahmsweise dann rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 684; in BFH/NV 2000, 956).

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